Kosten eines Anwaltes
Die Kosten für einen Anwalt setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind. Damit sind die Gebühren transparent und für alle Anwälte einheitlich festgelegt.
1. Gebühren – abhängig vom Gegenstandswert
In vielen Fällen richten sich die Gebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert – also dem Wert, um den es in DeinemFall geht. Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Gebühren. Für jede Tätigkeit, z. B. Beratung, Schreiben von Schriftsätzen oder Vertretung vor Gericht, gibt es feste Gebührensätze.
Beispiel:
Angenommen, es geht um eine Forderung von 3.000 €. In diesem Fall betragen die Anwaltsgebühren für eine außergerichtliche Tätigkeit (z. B. Verhandlungen mit der Gegenseite, Ortstermine, Gespräche mit Dir) ca. 388,12 €. Die genaue Höhe kann je nach Aufwand leicht variieren. Natürlich auch zu deinen Gunsten. Geringerer Aufwand wird selbstverständlich ermäßigend für Dich berücksichtigt.
2. Gebühren nach Aufwand (Rahmengebühren)
In Strafsachen oder bestimmten Beratungstätigkeiten wird die Gebühr nicht nach dem Gegenstandswert, sondern nach dem Aufwand und der Schwierigkeit des Falls berechnet. Hier gibt es flexible Rahmengebühren, die ebenfalls im RVG festgelegt sind.
Beispiel:
Du wirst beschuldigt, jemanden bei einer Auseinandersetzung verletzt zu haben (§ 223 StGB – einfache Körperverletzung). IIch begleite dich im Ermittlungsverfahren also im außergerichtlichen Bereich gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
Es fällt eine Grundgebühr von ca. 160 € und eine Verfahrensgebühr von ca. 300 € an.
3. Auslagen
Zusätzlich können kleinere Kosten entstehen, z. B. für Porto, Kopien oder Fahrtkosten. Diese werden transparent und nachvollziehbar aufgelistet.
4. Beratungshilfe
Du brauchst rechtlichen Rat, kannst die Kosten für den Anwalt aber nicht aufbringen? Dann kannst Du beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Dies deckt die außergerichtliche anwaltliche Beratung ab – also z. B. bei Problemen mit dem Vermieter, dem Arbeitgeber oder einem Vertrag.
Was musst Du tun?
- Den Beratungshilfeschein bekommst Du beim Amtsgericht.
- Bring Nachweise über Dein Einkommen und Deine Ausgaben mit (z. B. Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Kontoauszüge) und geh damit zum Amtsgericht.
- Du erhältst dort dann einen Beratungshilfeschein, den du mir im Original gibst. Ich rechne dann direkt mit dem Gericht ab.
- Du zahlst dann bei mir nur 15 € Eigenanteil.
5. Prozesskostenhilfe
Wenn Du Deine Rechte vor Gericht durchsetzen oder Dich verteidigen willst, aber die Kosten für deinen Anwalt nicht aufbringen kannst, kannst Du Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Das hierfür notwendige Formular erhältst Du von mir. Die notwendigen Belege für deine finanzielle Situation (Belege für Ausgaben und Einnahmen) muss Du zusammenstellen und mir zur Verfügung stellen.
Voraussetzungen:
- Du hast geringe Einkünfte oder beziehst Sozialleistungen.
- Die Rechtsverfolgung hat hinreichende Erfolgsaussicht (nicht aussichtslos).
- Du handelst nicht mutwillig.
Wird PKH bewilligt, übernimmt der Staat ganz oder teilweise die Gerichtskosten und ggf. die eigenen Anwaltskosten. Je nach Einkommen musst Du ggf. in Raten zurück zahlen – maximal 48 Monate lang.
Wichtig zu wissen:
- Prozesskostenhilfe deckt nicht die Kosten der Gegenseite, falls Du verlierst.
- In Strafsachen gibt es keine Prozesskostenhilfe, sondern ggf. eine Pflichtverteidigung.