Rechtstipps
Forderungen richtig durchsetzen
Wenn du einen Anspruch hast – z. B. auf Zahlung einer Rechnung, Rückgabe einer Sache oder Erfüllung eines Vertrags – solltest du deinem Schuldner immer schriftlich eine konkrete Frist setzen.
Warum ist das so wichtig?
Verzug herbeiführen (§ 286 BGB): Der Schuldner kommt nur dann in Verzug, wenn er trotz gesetzter Frist nicht leistet.
Verzugsschaden: Erst mit Eintritt des Verzugs kannst du Verzugsschaden verlangen – und dazu gehören auch die Kosten eines Rechtsanwalts, den du nach Ablauf der Frist einschaltest.
Beweisbarkeit: Eine schriftliche Aufforderung mit Frist (am besten per Einschreiben oder nachweisbarer E-Mail) liefert dir den nötigen Nachweis.
Praxis-Tipp:
Formuliere deine Aufforderung mit einem klaren Datum:
„Bitte zahlen Sie den Betrag von … EUR bis spätestens zum 20.10.2025.“
So stellst du sicher, dass dein Gegner rechtlich in Verzug gerät – und du deine Anwaltskosten und sonstigen Verzugsschäden ersetzt verlangen kannst.
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Mythos: „In Deutschland gilt eine generelle Winterreifenpflicht ab Oktober.“
Das ist falsch. Es gibt keine feste Winterreifenpflicht nach Datum. Stattdessen gilt die situative Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO): Winter- oder Ganzjahresreifen müssen immer dann aufgezogen sein, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrschen.
Folgen bei Verstoß:
Bußgeld (60 €) und 1 Punkt in Flensburg, wenn man ohne geeignete Bereifung fährt.
Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung die Regulierung kürzen:
Bei Vollkasko kann die eigene Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen mindern.
Im Rahmen der Haftpflichtversicherung kann ein Mitverschulden von 20–30 % angesetzt werden, sodass nicht alle Kosten von der Versicherung übernommen werden.
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Blitzer? So reagierst Du richtig!
Wenn Du einen Anhörungsbogen wegen einer vermeintlichen Geschwindigkeitsüberschreitung bekommst, musst Du nur Deine Personalien bestätigen – zum Fahrer und dem Fahren an sich musst Du nichts sagen.
Schweigen ist oft am besten, denn die Messung kann nämlich fehlerhaft sein.
Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, um die Messung zu prüfen und sich dann auch direkt um die Angabe der Personalien kümmern.
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Rechtstipp aus dem Baurecht: Abnahme des Bauwerks
Die Abnahme (§ 640 BGB) ist der zentrale rechtliche Wendepunkt im Baurecht. Sie bedeutet die Erklärung des Bauherrn, dass das Bauwerk im Wesentlichen vertragsgerecht hergestellt ist.
Mit der Abnahme:
- beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche (regelmäßig 5 Jahre),
- kehrt sich die Beweislast um: Ab dann muss der Bauherr beweisen, dass ein Mangel schon bei Abnahme vorlag,
- wird in der Regel die Schlusszahlung fällig.
Formen der Abnahme
Förmliche Abnahme:
Gemeinsamer Termin mit Bauherr und Unternehmer, Begehung des Bauwerks, Protokoll über Mängel und Vorbehalte. → sicherste Variante.
Konkludente Abnahme:
Stillschweigende Abnahme durch Verhalten, z. B. Einzug oder Zahlung der Schlussrechnung. → risikobehaftet.
Fiktive Abnahme:
Erfolgt, wenn der Unternehmer eine Frist zur Abnahme setzt und der Bauherr nicht reagiert.
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Rechtsmythos: „Während der Krankheit darf man das Haus nicht verlassen!“
Viele glauben, dass Arbeitnehmer:innen während einer Krankschreibung ans Bett gefesselt sind und die Wohnung nicht verlassen dürfen – sonst riskieren sie eine Abmahnung oder gar Kündigung.
Falsch! Eine Krankschreibung bedeutet nicht automatisch „Hausarrest“.
Entscheidend ist, dass sich Arbeitnehmer:innen genesungsförderlich verhalten.
Bei einer Grippe kann z. B. ein kurzer Spaziergang an der frischen Luft sogar helfen. Bei psychischer Erkrankung kann sogar ein Urlaub förderlich sein.
Wer ein gebrochenes Bein hat, darf natürlich trotzdem einkaufen gehen, solange das die Heilung nicht behindert.
Problematisch wird es nur, wenn das Verhalten offensichtlich der Genesung widerspricht – etwa Partybesuche bei einer Krankschreibung wegen Grippe oder Sport trotz Sportverletzung
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Zum Schulstart: Schulweg – wer haftet bei Unfällen?
Mit Beginn des neuen Schuljahres sind viele Kinder wieder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Bus unterwegs. Kommt es auf dem Schulweg zu einem Unfall, gilt:
Unfallversicherung: Schüler sind in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert – aber nur auf dem direkten Schulweg. Umwege (z. B. zum Bäcker) können den Versicherungsschutz entfallen lassen.
Elternpflichten: Eltern sollten gerade jüngere Kinder auf Gefahren hinweisen und ggf. begleiten. Bei grober Vernachlässigung der Aufsichtspflicht kann im Einzelfall eine Mithaftung drohen.
Private Haftpflichtversicherung: Eine private Haftpflicht ist dringend zu empfehlen – sie übernimmt Schäden, die Dein Kind Dritten zufügt, und kann im Ernstfall vor hohen Kosten schützen.
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„Neu: Kündigung des Vertrages so leicht wie Abschluss – auch bei Einmalzahlung!“
Der BGH entschied am 22. Mai 2025 (Az. I ZR 161/24): Online-Dauerverträge mit einmaliger Zahlung (z. B. Zeitschrifen-Abo, Fitnessstudio-Jahreskarte, Saisonkarte) sind Dauerschuldverhältnisse. Sie erfordern einen klar sichtbare Kündigungs-Button.
Tipp: Willst Du so einen Vertrag kündigen und findest keinen Button? Kontaktiere mich – ich setze Deine Rechte durch.
3 Mythen – kurz erklärt und entzaubert
Rund um Verträge und Kündigungen kursieren hartnäckige Irrtümer. Diese drei begegnen uns besonders oft – und so sieht die Rechtslage wirklich aus:
Mythos 1: „Ohne Kündigungsbestätigung ist die Kündigung unwirksam.“
Falsch.
Eine Kündigung ist in der Regel bereits wirksam, sobald sie dem Empfänger nachweislich zugeht – ganz unabhängig davon, ob eine Bestätigung ausgestellt wird. Eine schriftliche Bestätigung ist zwar praktisch, aber keine gesetzliche Pflicht.
Mythos 2: „Verträge müssen immer schriftlich abgeschlossen werden.“
Nicht zwingend.
Die meisten Verträge können auch mündlich oder sogar durch schlüssiges Handeln zustande kommen (z. B. Kauf im Laden, Taxifahrt). Nur bei bestimmten Vertragsarten schreibt das Gesetz die Schriftform vor – etwa beim Immobilien-Kauf oder einem befristeten Arbeitsvertrag.
Mythos 3: „Nach der Kündigung darf der Vertragspartner sofort alle Leistungen einstellen.“
So einfach ist es nicht.
Auch nach einer Kündigung gelten oft Restlaufzeiten, Kündigungsfristen oder Abrechnungszeiträume. Das bedeutet: Der Vertragspartner muss in der Regel bis zum Vertragsende weiter leisten – und umgekehrt sind auch Sie zur Zahlung bis dahin verpflichtet.
Fazit:
Nicht alles, was „man so hört“, stimmt auch rechtlich. Wer sich auf sichere Informationen stützt, vermeidet unnötige Streitigkeiten und Kosten.
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Rechtstipp Reiserecht
Passend zur Urlaubszeit: Das solltest du wissen!
1. Flug verspätet oder gestrichen:
- über 3 Stunden verspätet am Zielort: Entschädigung bis 600 € je nach Flugstrecke
- Flug gestrichen (Annullierung): Erstattung Kosten oder Ersatzflug + zusätzliche Entschädigung
-Verpflegung / Hotel notwendig: Airline muss Kosten übernehmen
Achtung: Gilt nur bei Abflug aus der EU oder Landung in der EU mit EU-Airline.
2. Pauschalreise und Mängel
Du hast Anspruch auf Reisepreisminderung, wenn z. B.:
- das Hotel nicht wie beschrieben ist (Baulärm, fehlende Klimaanlage, etc.)
- der Pool gesperrt ist
- Hygienemängel auftreten
Wichtig:
- Mangel sofort melden (vor Ort beim Reiseleiter)
- Fotos machen
- Nachweis sichern (z. B. schriftliche Beschwerde)
Dann: Nach Reiseende Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend machen
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Rechtstipp aus dem Strafrecht
Schweigen schützt – rede erst mit einem Anwalt!
Wenn Du mit Polizei oder Staatsanwaltschaft konfrontiert wirst – sei es als Beschuldigter oder Zeuge – gilt:
Mach keine Angaben ohne vorherige anwaltliche Beratung. Selbst scheinbar harmlose Aussagen können Dir später zum Verhängnis werden. Du hast das Recht zu schweigen – nutze es!
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Rechtstipp aus dem Kaufrecht
Mangelhafte Ware? Rechte kennen spart Geld.
Kommt eine bestellte Ware beschädigt oder fehlerhaft bei Dir an, hast Du als Käufer klare Ansprüche:
Du kannst Nachbesserung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Wichtig: Rüge den Mangel sofort – und sichere Beweise, z. B. durch Fotos!
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Rechtstipp aus dem Arbeitsrecht
Kündigung erhalten? Nicht lange warten!
Wenn Du eine Kündigung bekommst, bleiben Dir nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage – danach ist die Kündigung meist wirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war. Warte also nicht: Lass die Kündigung umgehend rechtlich prüfen.
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Rechtstipp aus dem Baurecht
Baumängel frühzeitig dokumentieren!
Stellst Du nach Bauabnahme Mängel fest, ist schnelles Handeln gefragt. Dokumentiere die Schäden gründlich (Fotos, Zeugen), melde sie schriftlich an den Bauunternehmer – und lass Dich rechtlich beraten. Denn: Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust seiner Ansprüche.
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Rechtstipp aus dem Verkehrsrecht
Bußgeldbescheid? Nicht einfach zahlen!
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt – viele enthalten formale Fehler oder beruhen auf fehlerhaften Messungen. Lass den Bescheid von einem Anwalt prüfen, bevor Du zahlst oder Punkte in Flensburg akzeptierst. Oft lohnt sich der Einspruch!